E:Breuninger
القائمة

Allgemeine Geschäftsbedingungen Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion (bis Februar 2020)

Vertragsbedingungen zur Eröffnung eines Breuninger Friends Card Kundenkontos mit Teilzahlungsfunktion

Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte berechtigen den Antragsteller (Breuninger Friends Card Kontoinhaber) und den Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber zum bargeldlosen Einkauf in allen Breuninger Häusern und Partnerunternehmen. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner Kundenkarte bzw. ein Breuninger Friends Card
Zusatzkarteninhaber mit der Zusatzkarte zulasten des Kundenkontos vorgenommen hat. Der Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber haftet neben dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus den vertragsgemäßen Einkäufen mit seiner Zusatzkarte.

Breuninger verpflichtet sich, Verfügungen des Breuninger Friends Card Kontoinhabers und des Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhabers bis zum jeweils festgelegten Höchstbetrag (finanzieller Verfügungsrahmen) zuzulassen. Breuninger teilt dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber den jeweils aktuellen Verfügungsrahmen mit der monatlichen Abrechnung mit. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber und der Breuninger Friends Card
Zusatzkarteninhaber dürfen die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion nur innerhalb des jeweils bestimmten finanziellen Verfügungsrahmens benutzen.

Der Breuninger Friends Card Antragsteller gibt hiermit gegenüber Breuninger ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Eröffnung eines Breuninger Friends Card Kundenkontos mit Teilzahlungsfunktion ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Breuninger dem Antragsteller nach der erforderlichen Identitätsfeststellung die Annahme durch die Aktivierung der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion erklärt. Nach der Annahme
erhält der Breuninger Friends Card Kontoinhaber – ggf. auch der Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber – die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion. Um die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion für den Einkauf und die Bezahlung im Breuninger E-Shop und/oder die Nutzung der Breuninger Friends Card Online Rechnung (die Möglichkeit der Online Rechnung kann nur vom Breuninger Friends Card Kontoinhaber genutzt werden) freizuschalten, muss diese unter www.breuninger.com autorisiert werden.

Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung/Kontoübersicht, aus der Datum und Saldo der jeweils vorangegangenen Rechnung/Kontenübersicht, der effektive Jahreszins, der Abrechnungszeitraum, der Abrechnungsstichtag, Datum und Höhe der bis zum Abrechnungsstichtag getätigten, aber noch nicht abgerechneten Einkäufe für den aktuellen Abrechnungszeitraum (Monatssaldo), Datum und Höhe der bereits abgerechneten, aber noch nicht vollständig bezahlten Einkäufe zzgl. eventuell angefallener Zinsen (Altsaldo), Gutschriften, Datum und Höhe der geleisteten Zahlungen auf das Breuninger Friends Card Kundenkonto und der per Abrechnungsstichtag offene neue Gesamtsaldo ersichtlich sind.
Der Gesamtsaldo besteht aus dem Monatssaldo und dem Altsaldo.

Mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion räumt Breuninger als Kartenaussteller dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber auch die Möglichkeit der Teilzahlung ein, für die die nachfolgenden vertraglichen Bedingungen gelten. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber hat die Wahl, ob er den jeweils offenen Gesamtsaldo in voller Höhe bis zum 15. Tag nach dem Abrechnungsstichtag bei Breuninger eingehend bezahlt (Gesamtausgleich nach Rechnungslegung siehe I.) oder diesen in variablen monatlichen Teilbeträgen ausgleicht (Teilzahlungsfunktion siehe II.).

Daneben bietet Breuninger dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber und dem Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber freiwillige Zusatzleistungen an, wie z. B. die Möglichkeit der Warenmitnahme auf Auswahl, befristet für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen. Diese Zusatzleistungen begründen keinen durchsetzbaren Anspruch des Breuninger Friends Card Kontoinhabers und des Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhabers. Breuninger ist berechtigt, diese Zusatzleistungen jederzeit einseitig zu ändern oder aufzuheben.

I. Gesamtausgleich nach Rechnungslegung
Der Monatssaldo ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und muss bei Breuninger (Kundenkonto) spätestens 15 Kalendertage nach dem Abrechnungsstichtag eingegangen sein. Für den etwaig nicht ausgeglichenen Monatssaldo gelten ab dem 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag die Bestimmungen gemäß „II. Teilzahlungsfunktion“.

II. Teilzahlungsfunktion
Macht der Breuninger Friends Card Kontoinhaber von der vertraglich vereinbarten Option zur variablen Zahlung in monatlichen Teilbeträgen erstmalig, fortlaufend bzw. erneut Gebrauch, gelten die folgenden Regelungen. Dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist es dabei freigestellt, den offenen Gesamtsaldo vollständig auszugleichen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut die vereinbarte Option zur variablen Zahlung in monatlichen
Teilbeträgen in Anspruch zu nehmen.

1. Finanzieller Verfügungsrahmen (Höchstbetrag)
Für Umsätze mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion räumt Breuninger dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber den auf Seite 1 des Card Antrages zunächst vereinbarten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag) ein. Der Höchstbetrag ist der Betrag, auf den der Breuninger Friends Card Kontoinhaber aufgrund dieses Vertrages zunächst Anspruch hat. Breuninger ist berechtigt, die anfängliche Höchstgrenze entsprechend der Bonität des Breuninger Friends Card Kontoinhabers anzupassen. Eine Anpassung des Höchstbetrages wird dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber von Breuninger schriftlich mitgeteilt.

2. Art und Weise der Rückzahlung
Die monatliche Mindestzahlung, die der Breuninger Friends Card Kontoinhaber zur Begleichung des offenen Gesamtsaldos zu leisten hat, beträgt 5% des jeweils offenen Gesamtsaldos, jedoch nicht weniger als 25¤. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist berechtigt, jederzeit höhere Zahlungen als die vereinbarte Mindestzahlung von 5% zu leisten. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, dann auf eventuelle Kosten und zuletzt auf die offene Forderung in der zeitlichen Reihenfolge der getätigten Einkäufe, beginnend mit dem ältesten Einkauf, angerechnet. Die monatliche Mindestzahlung muss bei Breuninger spätestens 15 Kalendertage nach dem Abrechnungsstichtag eingegangen sein.

3. Vertragszinsen
Der Zinssatz ist fest. Breuninger ist berechtigt, den Monatssaldo jeweils erstmalig mit dem 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag mit 13,04% p.a. zu verzinsen. Die Verzinsung des bis dahin schon aufgelaufenen Altsaldos (ohne Zinsen) erfolgt daneben fortlaufend und wird am jeweils 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag mit dem jeweiligen Monatssaldo summiert. Zinseszinsen werden nicht berechnet.

4. Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins beträgt 13,04% p.a.

5. Verzugszinsen
Soweit der Breuninger Friends Card Kontoinhaber mit Zahlungen, die er aufgrund der vereinbarten Teilzahlungsfunktion schuldet, in Verzug kommt, ist Breuninger berechtigt, auf den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz jährlich zu verlangen.

6. Gesamtbetrag
Es entstehen keine weiteren Kosten, deshalb entspricht der Gesamtbetrag bei der Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion dem auf Seite 1 des Card Antrages bezifferten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag).

III. Zahlungsvarianten
Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist nach seiner Wahl auf Seite 1 des Antrages für die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion berechtigt, den Monatssaldo (Ziffer I.) oder den monatlichen Teilbetrag (Ziffer II.) durch SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift an Beuninger zu leisten.

Erteilt der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat an Breuninger, hat er auf richtige und vollständige Angaben bezüglich IBAN und BIC sowie ausreichende Kontodeckung zu achten.

Vor dem SEPA-Lastschrifteinzug informiert Breuninger den Breuninger Friends Card Kontoinhaber mittels schriftlicher Vorabankündigung auf der Rechnung über den geplanten Einzug. Die von Breuninger einzuhaltende Vorabankündigungsfrist beträgt 5 Werktage ab Zugang der Rechnung bei dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber.

Änderungen der Bankverbindung bzw. der Kundenadresse werden nach schriftlicher Mitteilung [bis spätestens drei Tage vor dem nächsten Fälligkeitstermin] des Breuninger Friends Card Kontoinhabers unter dem bisherigen SEPA-Lastschriftmandat eingepflegt und in
der bestehenden Mandatsreferenz weitergeführt.

Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber kann das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber Breuninger durch schriftliche Erklärung widerrufen, sodass nachfolgende Einzüge nicht mehr autorisiert sind.

Sofern innerhalb von 36 Monaten keine Zahlungen über das an Breuninger erteilte SEPA-Lastschriftmandat erfolgt sind, erlischt das SEPA-Lastschriftmandat. Sofern kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, gilt die SEPA-Überweisung als vereinbarte Zahlungsvariante.

IV. Allgemeine Bedingungen

1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Breuninger, auch soweit es sich um Einkäufe bei Partnerfirmen handelt.

2. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Breuninger Friends Card Kontoinhabers
Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte sind vom Breuninger Friends Card Kontoinhaber und vom Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber sofort nach Erhalt zu unterschreiben und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte sind nicht übertragbar und bleiben Eigentum von Breuninger und können jederzeit zurück verlangt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, Breuninger bei einem Wohnortwechsel unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen.

Bei Verlust der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion oder der Breuninger Friends Card Zusatzkarte oder bei Feststellung missbräuchlicher Verfügungen ist der Breuninger Friends Card Kontoinhaber verpflichtet, Breuninger unverzüglich zu unterrichten, um die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und ggf. Breuninger Friends Card Zusatzkarten sperren zu lassen. Bis zur Verlustanzeige bei Breuninger haften der Breuninger Friends Card Kontoinhaber und der Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

3. Kündigung
Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Breuninger kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion oder die Breuninger Friends Card Zusatzkarte nicht mehr benutzt werden. Breuninger wird in diesem Fall am folgenden  Abrechnungsstichtag sämtliche Kartenumsätze und eventuell angefallene Zinsen abrechnen und dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber gegenüber zur Rückzahlung in einer Summe fällig stellen.

4. Sperrung der Breuninger Friends Card
Breuninger ist berechtigt, weitere bargeldlose Einkäufe vom vorherigen Ausgleich des offenen Gesamtsaldos durch Sperrung der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und ggf. der Breuninger Friends Card Zusatzkarte abhängig zu machen, wenn der Breuninger Friends Card Kontoinhaber mit einer monatlichen Mindestzahlung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät oder den finanziellen Verfügungsrahmen überzieht.

5. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion kann der Breuninger Friends Card Kontoinhaber die außergerichtliche Schlichtungsstelle der Deutsche Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main, Telefon 069/2388-1907/1906, Fax 069/2388-1919, Internet www.bundesbank.de anrufen.

6. Änderungsvorbehalt
Breuninger ist zu Änderungen dieser Vertragsbedingungen jederzeit berechtigt. Breuninger wird die Änderungen dieser Vertragsbedingungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber schriftlich oder bei Vereinbarung eines elektronischen Kommunikationsweges elektronisch anbieten. Die
Zustimmung des Breuninger Friends Card Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen bei Breuninger schriftlich oder bei Vereinbarung eines elektronischen Kommunikationsweges elektronisch angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Breuninger den Card Kontoinhaber in seinem Angebot betreffend die geändert Vertragsbedingungen besonders hinweisen. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Breuninger Friends Card Kontoinhaber bleibt hiervon unberührt.

7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Stuttgart. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Breuninger Friends Card Kontoinhaber oder der ggf. in Anspruch zu nehmende Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.

SCHUFA Hinweise zur Breuninger Friends Card

E. Breuninger GmbH & Co. übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von E. Breuninger GmbH&Co. oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch
mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz
eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können,
– soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben (§ 31 Abs. 2 S 1. Nr.4 BDSG).
– soweit die geschuldete Leistung nicht [nicht innerhalb der Ihnen mitgeteilten Zahlungsfrist] erbracht worden ist und das der Forderung zugrundeliegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann (§ 31 Abs. 2 S 1. Nr.5 BDSG).

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen gerne Ihr Breuninger Friends Card Service weiter unter Telefon 0711/211–2000.

Datenschutzhinweise

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

E. Breuninger GmbH & Co., Marktstraße 1­3, 70173 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 211­0. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von Breuninger
ist unter der o.g. Anschrift, z.Hd. Datenschutzbeauftragter oder per E­Mail unter [email protected] erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch Breuninger
a) Zwecke der Datenverarbeitung
Breuninger verarbeitet die im Antrag auf Ausstellung einer Breuninger Friends Card mitgeteilten und im weiteren Verlauf im Zusammenhang mit
dem Einsatz der Breuninger Friends Card anfallenden personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E­Mail­Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, IBAN und BIC¹, Ergebnisse von Bonitätsabfragen¹, Umsatzdaten) betreffend den Breuninger Friends Card Kontoinhaber bzw. den Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber, zur Bearbeitung des Card Antrages, zur Verwaltung der Kundenbeziehung, zur Abwicklung und Durchsetzung von Zahlungen und der Abwendung von Forderungsausfällen. Zu diesen Zwecken  werden Daten auch an Dritte wie Zahlungsdienstleister, Auskunfteien, Rechtsanwälte und Inkassounternehmen weitergegeben, falls erforderlich¹. Ferner werden personenbezogene Daten des Breuninger Friends Card Kontoinhabers bzw. des Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhabers unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für eigene Werbe­ und Marketingzwecke, insbesondere für die Zusendung werblicher Informationen², sowie zur eigenen Marktforschung von Breuninger genutzt. Die E­Mail­Adresse des Breuninger Friends Card Kontoinhabers bzw. des Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhabers verwendet – soweit bei Antragstellung angegeben – Breuninger zur Zusendung von Informationen zur Breuninger Friends Card sowie zu anderen eigenen, das Kartenverhältnis ergänzenden oder mit ihm in Verbindung stehenden Angeboten. Werbliche Informationen über weitergehende Angebote von Breuninger (z. B. aus dem Breuninger E­Shop oder zu Preisvorteilen für Card Kunden) versendet Breuninger per E­Mail nur bei Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung. Eine werbliche Ansprache per Telefon findet ebenfalls nur dann statt, wenn der Breuninger Friends Card Kontoinhaber bzw. der Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber hierin ausdrücklich eingewilligt hat.

Soweit eine Einwilligung bei der Newsletter­Bestellung gegeben wurde, verarbeiten wir Produkt­Daten Ihres Warenkorbes. Falls Sie den Kauf nicht abgeschlossen haben und nach 2 Tagen kein Kauf stattfindet, erhalten Sie von uns eine einmalige Servicemail. Weiterhin können die Card Umsatzdaten für die Analyse der Akzeptanz von insbesondere elektronischen Angeboten aus dem Newsletter und daraus folgend auch für die bessere Gestaltung von persönlichen Angeboten genutzt werden.

Um Ihnen Informationen zu Produkten und Services zu senden, die interessant für Sie sind, werten wir Ihr generelles Klickverhalten (d.h. ob und wann Sie unsere Newsletter geöffnet haben), Ihr Klickverhalten im Newsletter (d.h. ob und wann Sie auf welche Informationen im Newsletter geklickt haben) aus und bestimmen das für den Newsletter­Empfang genutzte Endgerät. Weitere Informationen zum personalisierten Newsletter finden Sie in unserer Kundeninformation unter www.breuninger.com/service/Infoblatt_Newsletter.pdf

b) Rechtsgrundlage
Breuninger verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung, des BDSG sowie des TMG. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen, wie oben angegeben, die jederzeit widerrufen werden können. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten. Soweit erforderlich für das Card Vertragsverhältnis erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage des Art 6 Abs. 1 b DSGVO. Im Falle von Zahlungsverzug werden Daten auch an Rechtsanwälte, Inkassounternehmen und Auskunfteien weitergegeben, wobei als berechtigtes Interesse die Vermeidung und Bewältigung von Zahlungsausfällen von Breuninger dann geltend gemacht wird, wenn nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen¹.

c) Dauer der Datenspeicherung
Breuninger speichert personenbezogene Daten während der Dauer des Card Verhältnisses sowie darüber hinaus 15 Monate bzw. solange, wie Zahlungspflichten noch nicht erfüllt sind¹. Eine weitere Speicherung der personenbezogenen Daten und der Buchungsdaten erfolgt für die Dauer der Aufbewahrungsfristen aufgrund steuerlicher Vorgaben für 10 Jahre.

3. Betroffenenrechte
Als betroffene Person haben Sie das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO zu erhalten. Sie können nach Art. 16 DSGVO Ihre Daten berichtigen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO löschen lassen. Es steht Ihnen auch das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu (Art.18 DSGVO). Können Sie eine besondere persönliche Situation geltend machen, so können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten generell oder in Teilbereichen widersprechen (Art.21 DSGVO). Für Daten, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben, können Sie die Herausgabe einer Kopie in einem gängigen Format verlangen (Art. 20 DSGVO).

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Breuninger GmbH & Co. zuständige Aufsichtsbehörde, den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit in Baden­Württemberg (https://www.baden­wuerttemberg.datenschutz.de/), zu wenden.

Widersprüche gegen die Datenverarbeitung zu werblichen Zwecken sowie aus besonderen persönlichen Gründen nach Art. 21 Abs.1 DSGVO können formfrei gerichtet werden an E. Breuninger GmbH & Co., Card Service, Marktstraße 1­3, 70173 Stuttgart oder per E­Mail an [email protected].
Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.breuninger.com/datenschutz

¹ gilt nicht für die Breuninger Friends Card ohne Zahlungsfunktion
² gilt nicht für die Breuninger Friends Card Corporate

SCHUFA-Information

1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Tel.: +49 (0) 6 11­92 78 0
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E­Mail unter
[email protected] erreichbar.

2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
2.1 Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen, die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden

Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach
Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem
Ausfallrisiko gegeben. Die Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet
gleichzeitig die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten
erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Seriositätsprüfung, Geldwäscheprävention, Identitäts­ und Altersprüfung,
Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über etwaige Änderungen der
Zwecke der Datenverarbeitung wird die SCHUFA gemäß Art. 14 Abs. 4 DSGVO informieren.

2.2 Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz­Grundverordnung. Die Verarbeitung
erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

2.3 Herkunft der Daten
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren
Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten­, Factoring­ und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand­)Handels­, eCommerce­, Dienstleistungs­, Vermietungs­, Energieversorgungs­, Telekommunikations­, Versicherungs­,
oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen
Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

2.4 Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (Personendaten, Zahlungsverhalten und Vertragstreue)
• Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
• Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
• Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
• Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem betrügerischen Verhalten wie Identitäts­ oder Bonitätstäuschungen
• Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen
• Scorewerte

2.5 Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Vertragspartner gem. Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Art. 28 DSGVO sowie externe und interne SCHUFA­Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zudem den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.

2.6 Dauer der Datenspeicherung
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit. Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z.B. gelöscht: 
• Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau.
• Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten, die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten oder Energiekonten), Informationen über Verträge, bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z.B. Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden, unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.
• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch  vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
• Informationen über Verbraucher­/Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau nach drei Jahren.
• Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach  werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

3. Betroffenenrechte
Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO. Die SCHUFA hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden Service Center eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG, Privatkunden Service Center, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch unter +49 (0) 6 11­92 78 0 und über ein Internet­Formular unter www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, widersprochen werden. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln.


4. Profilbildung (Scoring)
Die SCHUFA­Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine
Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als  „logistische Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem praxiserprobte, mathematisch­statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten.

Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum, Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften), bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung, Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von Scorewerten berücksichtigt, z.B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach Art. 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA
 gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die Scoreberechnung.

Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein.
Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über  zahlreiche zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag – verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA­Score alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss abzulehnen.

Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring­wissen.de erhältlich.