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Allgemeine Geschäftsbedingungen Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion (ab Februar 2020)

Vertragsbedingungen zur Eröffnung eines Breuninger Friends Card Kundenkontos mit Teilzahlungsfunktion

Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte berechtigen den Antragsteller (Breuninger Friends Card Kontoinhaber) und den Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber zum bargeldlosen Einkauf in allen Breuninger Häusern und Partnerunternehmen. Als Inhaber der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion erhalten Sie von uns mindestens einmal jährlich einen Bonus. Die Höhe des Bonus errechnet sich aus Umsätzen, die Sie sowie ggf. der Zusatzkarteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums getätigt haben. Der Bonus kann auf zukünftige Einkäufe eingelöst werden. Etwa vier Wochen nach Ende des umsatzrelevanten Zeitraums erhalten Sie den Bonus-Brief per Post, dem Sie bitte alle weiteren Bedingungen zur Einlösung entnehmen.

Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner Kundenkarte bzw. ein Breuninger Friends Card  Zusatzkarteninhaber mit der Zusatzkarte zulasten des Kundenkontos vorgenommen hat. Der Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhaber haftet neben dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus den vertragsgemäßen Einkäufen mit seiner Zusatzkarte.

Breuninger verpflichtet sich, Verfügungen des Breuninger Friends Card Kontoinhabers und des Breuninger Friends Card Zusatzkarteninhabers (nachfolgend die Karteninhaber) bis zum jeweils festgelegten Höchstbetrag (finanzieller Verfügungsrahmen) zuzulassen. Breuninger teilt dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber den jeweils aktuellen Verfügungsrahmen mit der monatlichen Abrechnung mit. Die Karteninhaber dürfen die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion nur innerhalb des jeweils bestimmten finanziellen Verfügungsrahmens benutzen.

Der Breuninger Friends Card Antragsteller gibt hiermit gegenüber Breuninger ein bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Eröffnung eines Breuninger Friends Card Kundenkontos mit Teilzahlungsfunktion ab. Mit dem Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Eröffnung eines Breuninger Friends Card Kundenkontos ist die verbindliche Erklärung verbunden, dass der Antragsteller nicht bereits über eine Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion verfügt. Sollte der Antragsteller bereits über eine Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion verfügen, hat er diesen Umstand Breuninger gegenüber mitzuteilen. Der Vertrag kommt zustande, wenn Breuninger dem Antragsteller nach der erforderlichen Identitätsfeststellung die Annahme durch die Aktivierung der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion erklärt. Nach der Annahme erhalten die Karteninhaber die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion. Um die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion für den Einkauf und die Bezahlung im Breuninger Online Shop und/oder die Nutzung der Breuninger Friends Card Online Rechnung (die Möglichkeit der Online Rechnung kann nur vom Breuninger Friends Card Kontoinhaber genutzt werden) freizuschalten, muss diese unter www.breuninger.com autorisiert werden.

Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung/Kontoübersicht, aus der Datum und Saldo der jeweils vorangegangenen Rechnung/Kontenübersicht, der effektive Jahreszins, der Abrechnungszeitraum, der Abrechnungsstichtag, Datum und Höhe der bis zum Abrechnungsstichtag getätigten, aber noch nicht abgerechneten Einkäufe für den aktuellen Abrechnungszeitraum (Monatssaldo), Datum und Höhe der bereits abgerechneten,
aber noch nicht vollständig bezahlten Einkäufe zzgl. eventuell angefallener Zinsen (Altsaldo), Gutschriften, Datum und Höhe der geleisteten Zahlungen auf das Breuninger Friends Card Kundenkonto und der per Abrechnungsstichtag offene neue Gesamtsaldo ersichtlich sind. Der Gesamtsaldo besteht aus dem Monatssaldo und dem Altsaldo.

Mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion räumt Breuninger als Kartenaussteller dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber auch die Möglichkeit der Teilzahlung ein, für die die nachfolgenden vertraglichen Bedingungen gelten. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber hat die Wahl, ob er den jeweils offenen Gesamtsaldo in voller Höhe bis zum 15. Tag nach dem Abrechnungsstichtag bei Breuninger eingehend bezahlt (Gesamtausgleich nach Rechnungslegung siehe I.) oder diesen in variablen monatlichen Teilbeträgen ausgleicht (Teilzahlungsfunktion siehe II.).

Daneben bietet Breuninger den Karteninhabern freiwillige Zusatzleistungen an, wie z. B. die Möglichkeit der Warenmitnahme auf Auswahl, befristet für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen. Diese Zusatzleistungen begründen keinen durchsetzbaren Anspruch der Karteninhaber. Breuninger ist berechtigt, diese Zusatzleistungen jederzeit einseitig zu ändern oder aufzuheben.

I. Gesamtausgleich nach Rechnungslegung
Der Monatssaldo ist nach Rechnungsstellung sofort fällig und muss bei Breuninger (Kundenkonto) spätestens 15 Kalendertage nach dem Abrechnungsstichtag eingegangen sein. Für den etwaig nicht ausgeglichenen Monatssaldo gelten ab dem 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag die Bestimmungen gemäß „II. Teilzahlungsfunktion“.

II. Teilzahlungsfunktion
Macht der Breuninger Friends Card Kontoinhaber von der vertraglich vereinbarten Option zur variablen Zahlung in monatlichen Teilbeträgen erstmalig, fortlaufend bzw. erneut Gebrauch, gelten die folgenden Regelungen. Dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist es dabei freigestellt, den offenen Gesamtsaldo vollständig auszugleichen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut die vereinbarte Option zur variablen Zahlung in monatlichen Teilbeträgen in Anspruch zu nehmen.

1. Finanzieller Verfügungsrahmen (Höchstbetrag)
Für Umsätze mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion räumt Breuninger dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber den auf Seite 1 des Breuninger Friends Card Antrag zunächst vereinbarten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag) ein. Der Höchstbetrag ist der Betrag, auf den der Breuninger Friends Card Kontoinhaber aufgrund dieses Vertrages zunächst Anspruch hat. Breuninger ist berechtigt, die anfängliche Höchstgrenze
entsprechend der Bonität des Breuninger Friends Card Kontoinhabers anzupassen. Eine Anpassung des Höchstbetrages wird dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber von Breuninger schriftlich mitgeteilt.

2. Art und Weise der Rückzahlung
Die monatliche Mindestzahlung, die der Breuninger Friends Card Kontoinhaber zur Begleichung des offenen Gesamtsaldos zu leisten hat, beträgt 5 % des jeweils offenen Gesamtsaldos, jedoch nicht weniger als 25 ¤. Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist berechtigt, jederzeit höhere Zahlungen als die vereinbarte Mindestzahlung von 5 % zu leisten. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen, dann auf eventuelle Kosten und zuletzt auf die offene Forderung in der zeitlichen Reihenfolge der getätigten Einkäufe, beginnend mit dem ältesten Einkauf, angerechnet. Die monatliche Mindestzahlung muss bei Breuninger spätestens 15 Kalendertage nach dem Abrechnungsstichtag eingegangen sein.

3. Vertragszinsen
Der Zinssatz ist fest. Breuninger ist berechtigt, den Monatssaldo jeweils erstmalig mit dem 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag mit 13,04 % p.a. zu verzinsen. Die Verzinsung des bis dahin schon aufgelaufenen Altsaldos (ohne Zinsen) erfolgt daneben fortlaufend und wird am jeweils 16. Kalendertag nach dem Abrechnungsstichtag mit dem jeweiligen Monatssaldo summiert. Zinseszinsen werden nicht berechnet.

4. Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins beträgt 13,04 % p.a.

5. Verzugszinsen
Soweit der Breuninger Friends Card Kontoinhaber mit Zahlungen, die er aufgrund der vereinbarten Teilzahlungsfunktion schuldet, in Verzug kommt, ist Breuninger berechtigt, auf den geschuldeten Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem gesetzlichen Basiszinssatz jährlich zu verlangen.

6. Gesamtbetrag
Es entstehen keine weiteren Kosten, deshalb entspricht der Gesamtbetrag bei der Inanspruchnahme der Teilzahlungsfunktion dem auf Seite 1 des Breuninger Friends Card Antrag bezifferten anfänglichen finanziellen Verfügungsrahmen (Höchstbetrag).

III. Zahlungsvarianten
Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist nach seiner Wahl auf Seite 1 des Antrages für die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion berechtigt, den Monatssaldo (Ziffer I.) oder den monatlichen Teilbetrag (Ziffer II.) durch SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift an Beuninger zu leisten.
Erteilt der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ein SEPA-Lastschriftmandat an Breuninger, hat er auf richtige und vollständige Angaben bezüglich IBAN und BIC sowie ausreichende Kontodeckung zu achten.

Vor dem SEPA-Lastschrifteinzug informiert Breuninger den Breuninger Friends Card Kontoinhaber mittels schriftlicher Vorabankündigung auf der Rechnung über den geplanten Einzug. Die von Breuninger einzuhaltende Vorabankündigungsfrist beträgt 5 Werktage ab Zugang der Rechnung bei dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber.

Änderungen der Bankverbindung bzw. der Kundenadresse werden nach schriftlicher Mitteilung [bis spätestens drei Tage vor dem nächsten Fälligkeitstermin] des Breuninger Friends Card Kontoinhabers unter dem bisherigen SEPA-Lastschriftmandat eingepflegt und in der bestehenden Mandatsreferenz weitergeführt.
Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber kann das SEPA-Lastschriftmandat gegenüber Breuninger durch schriftliche Erklärung widerrufen, sodass  nachfolgende Einzüge nicht mehr autorisiert sind.

Sofern innerhalb von 36 Monaten keine Zahlungen über das an Breuninger erteilte SEPA-Lastschriftmandat erfolgt sind, erlischt das SEPA-Lastschriftmandat. Sofern kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, gilt die SEPA-Überweisung als vereinbarte Zahlungsvariante.

IV. Allgemeine Bedingungen
1. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Breuninger, auch soweit es sich um Einkäufe bei Partnerfirmen handelt.

2. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Breuninger Friends Card Kontoinhabers
Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte sind von den Karteninhabern sofort nach Erhalt zu unterschreiben und mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und die Breuninger Friends Card Zusatzkarte sind nicht übertragbar und bleiben Eigentum von Breuninger und können jederzeit zurück
verlangt werden. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, Breuninger bei einem Wohnortwechsel unverzüglich die neue Anschrift mitzuteilen.

Bei Verlust der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion oder der Breuninger Friends Card Zusatzkarte oder bei Feststellung missbräuchlicher Verfügungen ist der Breuninger Friends Card Kontoinhaber verpflichtet, Breuninger unverzüglich zu unterrichten, um die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und ggf. Breuninger Friends Card Zusatzkarten sperren zu lassen. Bis zur Verlustanzeige bei Breuninger haften die Karteninhaber für grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz.

3. Kündigung
Der Breuninger Friends Card Kontoinhaber ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Breuninger kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion oder die Breuninger Friends Card Zusatzkarte nicht mehr benutzt werden. Breuninger wird in diesem Fall am folgenden Abrechnungsstichtag
sämtliche Kartenumsätze und eventuell angefallene Zinsen abrechnen und dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber gegenüber zur Rückzahlung in einer Summe fällig stellen.

4. Sperrung der Breuninger Friends Card
Breuninger ist berechtigt, weitere bargeldlose Einkäufe vom vorherigen Ausgleich des offenen Gesamtsaldos durch Sperrung der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion und ggf. der Breuninger Friends Card Zusatzkarte abhängig zu machen, wenn der Breuninger Friends Card Kontoinhaber mit einer monatlichen Mindestzahlung ganz oder teilweise in Zahlungsverzug gerät oder den finanziellen Verfügungsrahmen überzieht.

5. Außergerichtliche Streitschlichtung und Beschwerdemöglichkeit
Für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Breuninger Friends Card mit Zahlungsfunktion kann der Breuninger Friends Card Kontoinhaber die außergerichtliche Schlichtungsstelle der Deutsche Bundesbank, Postfach 111232, 60047 Frankfurt am Main, Telefon 0 69/23 88-19 07/19 06, Fax 0 69/23 88-19 19, Internet www.bundesbank.de anrufen.

6. Änderungsvorbehalt
Breuninger ist zu Änderungen dieser Vertragsbedingungen jederzeit berechtigt. Breuninger wird die Änderungen dieser Vertragsbedingungen spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen dem Breuninger Friends Card Kontoinhaber schriftlich oder bei Vereinbarung eines elektronischen Kommunikationsweges elektronisch anbieten. Die Zustimmung des Breuninger Friends Card Kontoinhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen bei Breuninger schriftlich oder bei Vereinbarung eines elektronischen Kommunikationsweges elektronisch angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Breuninger den Card Kontoinhaber in seinem Angebot betreffend die geändert Vertragsbedingungen besonders hinweisen. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Breuninger Friends Card Kontoinhaber bleibt hiervon unberührt.

7. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Stuttgart. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass die Karteninhaber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Stuttgart als Gerichtsstand vereinbart.

SCHUFA Hinweise zur Breuninger Friends Card

E. Breuninger GmbH & Co. übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von E. Breuninger GmbH&Co. oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch
mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz
eingesehen werden.

Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichene Forderungen, an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden übermitteln und diese dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden können,
– soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sind, die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt und Sie die Forderung nicht bestritten haben (§ 31 Abs. 2 S 1. Nr.4 BDSG).
– soweit die geschuldete Leistung nicht [nicht innerhalb der Ihnen mitgeteilten Zahlungsfrist] erbracht worden ist und das der Forderung zugrundeliegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann (§ 31 Abs. 2 S 1. Nr.5 BDSG).

Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, hilft Ihnen gerne Ihr Breuninger Friends Card Service weiter unter Telefon 0711/211–2000.